Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vorbemerkungen

Die Firma RIB Piraten Hamburg GmbH (im Folgenden Veranstalterin genannt) führt Veranstaltungen im Bereich sportlicher RIB-Events durch. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Buchungen (Verträge) zwischen der Veranstalterin und den Veranstaltungsteilnehmern.

II. Vertrag, Volljährigkeit

(1) Die Anmeldung des Teilnehmers zu einer Veranstaltung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Sie ist in jedem Fall verbindlich. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin kommt jedoch erst durch die Bestätigung des Veranstaltungsteilnehmers und die Akzeptanz der AGB endgültig zustande oder durch die Rücksendung des unterschriebenen Vertrages durch den Veranstaltungsteilnehmer.

(2) Der Teilnehmer versichert mit der Rücksendung des unterschriebenen Vertrages, dass er volljährig ist.

III. Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den bei Vertragsschluss mitgeteilten Preisen. Die Vergütung ist grundsätzlich im Voraus fällig, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Maßgeblich ist für die Zahlungsfrist das in der Rechnung angegebene Datum.

(2) Soweit die Vergütung nicht drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf das in der Rechnung angegebene Girokonto überwiesen wurde und der Veranstaltungsteilnehmer die vereinbarte Vergütung auch bis zum Veranstaltungsbeginn nicht vollständig zahlt, behält sich die Veranstalterin vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe der unter IV. dargelegten Stornierungsgebühren zu fordern.

IV. Stornierung

(1) Der Veranstaltungsteilnehmer kann vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen ist der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet, folgende Stornierungsgebühren zu übernehmen:

  • nach Buchung 15%
  • bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%
  • bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%
  • bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40%
  • bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
  • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%
  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%
  • bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100%

Ein gebuchter Termin kann einmalig bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verschoben werden.

 

Stornierungskosten für die komplette Bewirtung sowie Catering. Grundlage der Stornierung ist die vereinbarte Teilnehmerzahl der Auftragsbestätigung:

  • nach Buchung 30 %
    bis 60 Tage vor der VA 60 %
  • bis 30 Tage vor der VA 75 %
  • bis 15 Tage vor VA 90 %

Reduzierungen der Teilnehmerzahl können einmalig maximal bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn im Rahmen von 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden.

(2) Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Für die Frist gilt das Datum des Poststempels.

(3) Dem Veranstaltungsteilnehmer steht es frei, in diesen Fällen der Veranstalterin nachzuweisen, dass diesem tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Des Weiteren behält sich die Veranstalterin im Falle der Stornierung vor, anstelle der pauschalen Ersatzansprüche die tatsächlich entstandenen Mehrkosten geltend zu machen. Diese Mehrkosten werden unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaig anderweitigen Verwendung der Leistung berechnet.

(4) Für Umbuchungen nach Vertragsschluss, die auf Wunsch des Veranstaltungsteilnehmers vorgenommen werden, entstehen bei der Veranstalterin in der Regel dieselben Kosten wie bei der Stornierung. Der Veranstaltungsteilnehmer ist daher auch im Fall der Umbuchung verpflichtet diese Kosten zu tragen.

V. Absage durch den Veranstalter, Abbruch der Veranstaltung

(1) Wird die unter VII. Abs. (1) genannte Mindestteilnehmerzahl für die benannten Veranstaltungen nicht erreicht, ist die Veranstalterin berechtigt, diese bis zu einem Tag vor Veranstaltungsbeginn abzusagen.

(2) Die Veranstalterin ist außerdem berechtigt, die Veranstaltung bei ungünstigen Wetterverhältnissen wie zum Beispiel dichtem Nebel, hartem Wind (Windstärke 7 oder mehr), Eisgang oder bei technischen Defekten an den Wasserfahrzeugen abzusagen. Dasselbe gilt, soweit die oben genannten ungünstigen Wetterverhältnisse lediglich vorhergesagt sind. Die Möglichkeit zur Absage besteht lediglich dann nicht, wenn es sich dabei um kurzfristige Störungen handelt oder die Defekte von der Veranstalterin selbst verschuldet wurden.

(3) Soweit die unter (2) genannten Wetterverhältnisse während der Durchführung der Veranstaltung auftreten, wird umgehend der nächste Hafen oder Anleger angelaufen.

(4) Im Fall der Absage durch die Veranstalterin vor Veranstaltungsbeginn, vgl. Abs. (2), verpflichtet dieser sich, die Absage dem Veranstaltungsteilnehmer umgehend anzuzeigen und er hat das Recht, dem Veranstaltungsteilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Kann ein Ersatztermin nicht gefunden werden, wird die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr umgehend erstattet. Hinsichtlich eines weiteren Schadenersatzanspruches gilt die Regelung des VI. Wird die Veranstaltung aus den in Abs. (3) genannten Gründen abgebrochen, gilt dasselbe, soweit die Veranstaltung zu weniger als 50 Prozent durchgeführt werden konnte. Wurde die Veranstaltung zu mehr als 50 Prozent durchgeführt, gilt allein die unter VI. genannte Regelung.

VI. Haftung

(1) Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer im Rahmen der Vertragsabwicklung entstehen, es sei denn, dass diese von der Veranstalterin oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind oder auf einer dem Veranstalter zurechenbaren Pflichtverletzung beruhen und das Leben, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt worden sind.

(2) Soweit die Veranstalterin nicht Eigentümer des vercharterten Schiffes ist, haftet die Veranstalterin nicht für die des Vertrages, soweit diese in Umständen der Person oder der Firma des Schiffseigentümers begründet sind. Für diese Fälle behält sich die Veranstalterin ein Rücktrittsrecht vor. Die bereits erbrachten Zahlungen sind in diesem Fall zurück zu gewähren. Schadenersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.

(3) Die Firma RIB Piraten Hamburg GmbH ist nach besten Kräften bemüht, die Veranstaltungsteilnehmer möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene An-und Ablegezeiten, sowie Liegeplätze können kurzfristigen Änderungen durch das Hafenamt oder die Wasserschutzpolizei in angemessenem Umfang unterliegen. Die Firma RIB Piraten Hamburg GmbH wird sich bemühen, Änderungen von An- und Ablegezeiten, sowie Liegeplätze auf das notwendige Maß zu beschränken und die Veranstaltungsteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren.

VII. Leistungsbeschreibung RIB

Die Teilnehmerzahl bei einer RIB Veranstaltung beträgt 8 Personen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, tritt die unter V. Abs. (1) genannte Regelung in Kraft.

VIII. Verhaltensregeln

Der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Schiffsführers, die das Schiff oder die Veranstaltung betreffen Folge zu leisten. Zu den Anweisungen des Schiffsführers gehören auch die im Schiff und an Deck angebrachten Hinweise.

VIIII. Schlussbestimmung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand, wird soweit zulässig, Hamburg vereinbart.

(2) Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht gültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die mit der ungültigen Bestimmung soweit möglichst übereinstimmt.

(3) Sämtliche Änderungen und Erweiterungen des zu Grunde liegenden Vertrages, sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(4) Hinweise zum Datenschutz: Die Firma RIB Piraten Hamburg GmbH weißt darauf hin, dass dem Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verwaltet und genutzt. Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse und ggf. Ihre E-Mailadresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir dies unterlassen, wenn Sie dieser Nutzung wiedersprechen. Die strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für die Firma RIB Piraten Hamburg GmbH höchsten Stellenwert